Big Data und der Datenschutz
Big Data betitelt Datenmengen die zu groß, zu vielschichtig, kurzlebig oder nur gering geordnet sind. Eine Verarbeitung dieser Massendaten ist mit herkömmlichen Methoden unmöglich.
Big Data soll die Datenfluten daher für Geschäftsprozessverbesserungen in allen Unternehmensbereichen insbesondere für die Entwicklung der Technologie, der Informationstechnik und Marketing aber auch für die staatliche Sicherheit nutzbar machen.
Ziel ist es, neue Einsichten jeglicher Art zu gewinnen, indem einfache Aussagen mittels intelligenter Systeme auf Cloud-Rechnern verifiziert werden. Einige Behörden und die Industrie streben daher nach einem freien Zugriff auf diese persönlichen Daten. Ein Konflikt mit grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten der Menschen ist aus diesem Grund unweigerlich gegeben.
Speziell ergibt sich die datenschutzrechtliche Relevanz aus der Betrachtung der Datenbereiche die zusammengetragen werden können und dabei u. a. aus verschiedensten Quellen stammen:
- jegliche elektronische Kommunikation (Bsp. Blog´s)
- Social-Media-Informationen und -Interaktionen,
- Kunden- oder Bank- bzw. Bezahlkarten (Giro(„EC“)-,Kreditkarte),
- geschäftliche bzw. private Nutzung elektronischer Geräte oder Systeme wie „Fitness“- bzw. „Gesundheitsarmbänder“ oder Navigationssysteme wie „GPS“, Smartphones, Computer usw.,
- Aufzeichnungen verschiedenster Überwachungssysteme
- vernetzte Technik in Häusern („Smart Homes“, „Smart Meter“),
- erhobene und gesammelte Daten von Behörden und Unternehmen.
Hier handelt es sich ganz klar um personenbezogene Daten, die den neuen Anforderungen an die DSGVO genüge getan werden müssen. Die mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung einhergehenden Erfordernisse an der Verarbeitung personenbezogener Daten zwingt nun die Nutzer des Big Data eine Anonymisierung der Daten vorzunehmen.
Allerdings können mitunter von Nutzern gesammelte oder gekaufte anonymisierte Daten, wieder entschlüsselt und Personen zugeordnet werden. Hierunter können sodann auch sensible Daten sein, die den Nutzer erpressbar machen können.
Eine weitere Gefahr birgt auch die Möglichkeit von beispielweise Versicherungen Beiträge individuell anzupassen. Daher ist auch fraglich, wem die gesammelten Daten gehören und als Verfügungsberechtigter deren Nutzung kontrolliert.
Einschränkung durch das Rechtssystem?
Schließlich wird große Hoffnung auf zukünftige wegweisende Rechtsfortbildung und Rechtsprechung gelegt, um die bis dato noch zu großen Unsicherheiten im Hinblick auf die Umsetzung der DSGVO und insbesondere auch Kollisionen mit übergeordneten Menschenrechten aufzulösen. Eine Zusammenarbeit ist daher absolut notwendig um nachhaltiges Unternehmertum zu entwickeln oder zu erhalten.
Wie wichtig es daher für Sie ist, sich rechtzeitig praktisch mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen, entscheidet die Frage, wie wichtig Ihnen die Erhaltung der Seriosität Ihres Unternehmen ist.